Kunststoff-Unverträglichkeit

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Belastung mit Kunststoffen

Kunststoffe finden in der Zahnmedizin weit verbreitet Anwendung als Komposite, Kleber, Schienen- und Prothesenmaterial sowie für Versiegelungen. Auch das Bestreben, Amalgam zu eliminieren und auf Dentallegierungen zu verzichten, hat dem Einsatz von Dentalkunststoffen Vorschub geleistet, insbesondere in Form von Komposit-Füllungen und als Kleber für Keramikversorgungen. Individuelle Materialunverträglichkeiten können den Vorzügen des Materials jedoch entgegenstehen.

Acrylate können Entzündung auslösen

Die Grundlagenforschung zeigt, dass die enthaltenen Acrylate Zellmembranen durchdringen und intrazelluläres Glutathion oxidieren. Der resultierende Anstieg von Sauerstoffradikalen aktiviert die Produktion entzündungsfördernder Zytokine. Auf der Basis dieser Daten ist es wahrscheinlich, dass Acrylate auch dann als lokale Entzündungsreize wirken, wenn keine allergische Sensibilisierung vorliegt. Über mögliche systemische Wirkungen ist bisher wenig bekannt. Eine Ausnahme stellt das Bisphenol-A dar (chemisch gesehen kein Acrylat). BPA ist ein bekannter endokriner Disruptor, der systemisch aufgenommen wird und an Östrogen-Rezeptoren bindet.

Bisphenol-A ist in vielen üblichen dentalen Kunststoffen enthalten.

Wie kommt es zur Freisetzung von Acrylaten aus dentalen Kompositen und Kunststoffen?

Es ist bekannt, dass selbst bei sorgfältiger Aushärtung des Kunststoffes nicht-polymerisierte Restmonomere zurückbleiben, welche dann über den Speichel in den Körper gelangen.

Unverträglichkeit bei Sensibilisierung

Unabhängig von toxischen Effekten können Acrylate Typ I und Typ IV-Allergien induzieren, labormedizinisch nachweisbar im Basophilendegranulationstest (BDT) bzw. im Lymphozytentransformationstest (LTT). Ihre Abklärung spielt eine wichtige Rolle bei der Diagnostik von Unverträglichkeiten, da bei allergischer Sensibilisierung bereits geringste, möglicherweise nicht messbare Mengen des Allergens klinische Beschwerden auslösen können.

Bei Dentalmedizin Langweid finden Materialien Anwendung, die frei sind von Bisphenol-A, sowie von häufigen Allergenen wie TEG-DMA oder Urethan-DMA. Bestehen Zweifel an der Verträglichkeit der Materialien, kann die Verträglichkeit vorab labormedizinisch überprüft werden.

Dr. Johannes
Neubert

„Bei Pflasterallergien sollte eine Unverträglichkeit von Füllungskunststoffen in Betracht gezogen werden“